- Alle Schulpartner und im Schulhaus tätigen Personen gehen respektvoll und wertschätzend miteinander um.
- Rechtzeitiges Erscheinen (zwischen 7:45 Uhr und 7:55 Uhr) der Kinder in der Klasse ist Voraussetzung für einen stressfreien, gemeinsamen Arbeitsbeginn.
- Um die Betreuung der Kinder zu gewährleisten, sind ab 7:45 Uhr keine Gespräche mit den Lehrpersonen mehr möglich. Diese finden nach individueller Terminvereinbarung statt.
- Aus sicherheitstechnischen Gründen (Brandschutz, Betreten des Schulgebäudes durch schulfremde Personen) und um die Selbstständigkeit der Kinder zu fördern, werden die Eltern gebeten, ihr Kind nur bis zum Schultor zu begleiten und dort abzuholen.
Ausnahme: Lesen der Informationen auf den Anschlagtafeln im Eingangsbereich oder dringende Gespräche mit Lehrpersonen. - Von SchülerInnen absichtlich verursachte Schäden am Mobiliar, Geräten und Unterrichtsmaterialien bzw. Verlust von Schuleigentum werden von den Erziehungsberechtigten behoben bzw. ersetzt.
- Grundsätzlich müssen ALLE Gegenstände, die die Kinder vom Unterricht ablenken, in der Schultasche aufbewahrt werden. Im Besonderen gilt dies für Handys bzw. Handy-Uhren, die im Schulgebäude ausgeschaltet bzw. im Schulmodus sein müssen.
- Skateboards, Rollerskates und Scooter sind im Schulhaus generell nicht gestattet. Dafür ist ein Rollerparkplatz neben der Schule vorgesehen.
- Die Schülerinnen dürfen keine Zündhölzer, Feuerzeuge oder andere Zündquellen bei sich haben.
- Aus Rücksicht auf die Kinder, im Sinne der Vorbildwirkung und gemäß § 13 Tabakgesetz verzichten alle Personen im und um das Schulgebäude, sowie bei schulbezogenen Veranstaltungen, auf das Rauchen.
- Die Verantwortung für den Schulweg obliegt den Eltern. Etwaige Konflikte außerhalb der Unterrichtszeit sind auch außerhalb der Schule zwischen den Erziehungsberechtigten zu klären.
- Gemäß § 61 Schulunterrichtsgesetz ist es Aufgabe der Eltern, ihr Kind mit den erforderlichen Unterrichtsmitteln auszustatten und dessen Lernfortschritt bestmöglich zu unterstützen.
- Bei Lehrausgängen sind die Eltern verpflichtet, ihre Kinder mit den notwendigen Dingen (Rucksack, feste Schuhe, Haube, Handschuhe, Fahrschein, …) auszustatten, da Kinder ohne entsprechende Ausrüstung nicht teilnehmen dürfen.
- Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte dürfen schulbezogene Fotos von Kindern, Lehrpersonen, sonst für die Schule tätigen oder sich in der Schule aufhaltenden Personen nur nach schriftlicher Genehmigung (gemäß DSGVO) der betroffenen Personen bzw. Erziehungsberechtigten veröffentlicht oder in sozialen Medien (z.B. facebook) geteilt werden.
- Am ersten Tag des Fernbleibens sind die Kinder zu entschuldigen (nach Vereinbarung mit der Klassenlehrerin/mit dem Klassenlehrer). Bei ungerechtfertigtem bzw. unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht an mehr als drei aufeinanderfolgenden oder nicht aufeinanderfolgenden Schultagen ist die Schulleitung verpflichtet eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten.
Diese Verhaltensvereinbarungen wurden im Schulforum beschlossen.